Einladung zur Mitgliederversammlung

01.10.2021

Der Ortsverband Der Grünen Bous lädt zur Mitgliederversammlung am:

wann: Freitag den 15. Oktober, ab 17:30 Uhr
wo: im Industrietheater des Petri Hofes, Kirchstraße 23, Bous.

Tagesordnung:

TOP 1.: Eröffnung, Begrüßung, Formalia

TOP 2.: Parteiordnungsverfahren gegen den ehemaligen Landesvorsitzenden Hubert Ulrich und Beauftragung der Verfahrensbevollmächtigten
TOP 3.: Überprüfung weiterer Parteiordnungsverfahren gegen Y. Brück und Teile des noch verbliebenen Landesvorstandes
TOP 4.: Erteilung Hausverbot gegen den ehemaligen Landesvorsitzenden Hubert Ulrich

TOP 5.: Nachbetrachtung Bundestagswahl und Bericht aus der Gemeinderatsfraktion
TOP 6.: Sonstiges

Wir weisen außerdem darauf hin, dass die aktuelle VO-CP (Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie) in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz während der gesamten Veranstaltung einzuhalten ist. Am Saaleingang steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Sollten am 15.10.2021 andere Hygienerichtlinien zu beachten sein, informieren wir Euch rechtzeitig darüber. Weiterhin bitten wir Euch soweit Ihr nicht geimpft oder genesen seid zur Teilnahme an der Versammlung einen negativen Covid-19-Test – nicht älter als 24 Stunden – vorzulegen.

Christoph Küntzer

Vorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen Bous

Beschlussentwurf zu TOP 2.:

Parteiordnungsverfahren gegen den ehemaligen Landesvorsitzenden Hubert Ulrich und Beauftragung der Verfahrensbevollmächtigten

Der OV Bous leitet nach Vorprüfung zeitnah das Parteiordnungsverfahren gegen den ehemaligen Landesvorsitzenden Hubert Ulrich, Hauptstraße 145, 66740 Saarlouis ein.

In diesem Zusammenhang wird beantragt:

  1. den Antragsgegner aus der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auszuschließen.

Für den Fall, dass das angerufene Gericht zu der Überzeugung gelangen sollte, dass trotz Satzungsverstößen und parteischädigenden Verhaltens ein Parteiausschluss nicht gerechtfertigt sein sollte, wird

hilfsweise b e a n t r a g t,

  1. dem Antragsgegner die Ämterfähigkeit für die Dauer von 2 Jahren abzuerkennen.

Höchst hilfsweise wird b e a n t r a g t,

  1. gegen den Antragsgegner als Ordnungsmaßnahme das Ruhen der Mitgliedsrechte des Antragsgegners i. S. d. § 3 Abs. 1 der Landessatzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Saarland und des § 22 Abs. 2 Nr. 3 der Bundessatzung für die Dauer von 2 Jahren zu verhängen.

Der Ortsverband Bous beschließt, Frau Jutta Krüger, Ensdorf, zu bevollmächtigen, den OV Bous im Parteiordnungsverfahren gegen Hubert Ulrich (Antragsgegner) zu vertreten und folgende Vollmacht zu erteilen:

Der OV Bous erteilt Frau Jutta Krüger Vollmacht, ihn als Antragsteller im Parteiordnungsverfahren gegen Hubert Ulrich zu vertreten.

Beschlussentwurf zu TOP 3.:

Überprüfung weiterer Parteiordnungsverfahren gegen Y. Brück und Teile des noch verbliebenen Landesvorstandes

Das bis dato gesammelte Material und die entsprechenden Aussagen von betroffenen Mitgliedern zu TOP 1. werden zurzeit auch im Hinblick auf weitere mögliche Parteiordnungsverfahren gegen die Landesschatzmeisterin und Ulrichvertraute Yvonne Brück und Teile des noch verbliebenen Landesvorstandes gesichtet. Es verdichtet sich zunehmend, dass es auch hier zu weiteren Parteiordnungsverfahren kommen könnte. Der OV Bous beschließt die Überprüfung weiterer Parteiordnungsverfahren gegen Yvonne Brück, Saarbrücken und Teile des „Restlandesvorstandes“ fortzusetzen. Bei substantiierter und ausreichender Informationslage werden zeitnah weitergehende Beschlüsse herbeizuführen.